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Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen

Die Nutzung der Sonnenenergie ist nicht nur mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Modulen auf den Dächern von Gebäuden möglich, sondern kann auch in größerem Umfang mit Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (PFA) sinnvoll sein.

Um die baurechtliche Grundlage für eine solche Anlage zu schaffen muss im Regelfall ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenaurach geändert werden. Dazu beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung, die notwendigen Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Da bei einem solchen Vorhaben oft landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden und auch andere Nutzungskonflikte (z.B. mit geschützten Tierarten, Nähe zu Wohnbebauung) auftreten können, ist die Entscheidung für oder gegen ein solches Projekt gut zu überdenken. Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach im Juni 2021 einen Kriterienkatalog zur Prüfung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen beschlossen. Dieser Katalog dient als Entscheidungshilfe, ob ein an die Stadt herangetragenes Projekt weiterverfolgt oder abgelehnt werden soll.

Für interessierte Bürger, Grundstückseigentümer und Projektierer kann der Kriterienkatalog zur Prüfung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen genutzt werden, um ein beabsichtigtes Vorhaben bereits vor Einreichung mit den städtischen Anforderungen abzugleichen.

 

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt

Herr Auernhammer
Telefon +49 (0) 9132 / 901-237
E-Mail auernhammer@herzogenaurach.de