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Heiraten in Herzogenaurach

Die Hochzeit ist für viele Menschen der schönste Tag im Leben. Doch was gibt es im Vorfeld alles zu organisieren und zu beachten? Wir stellen Ihnen hier einen kleinen Leitfaden zusammen - und informieren Sie über die Möglichkeit, in Herzogenaurachs Standesamt im historischen Schlossgebäude zu heiraten.

Ob nur standesamtlich oder auch kirchlich, ob große Feier oder im kleinen Rahmen, ob im Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Der Hochzeitstag muss gut geplant sein. Im Folgenden haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt, was Sie beachten und überlegen sollten.

Ihr Kontakt mit dem Standesamt

Sie wollen den Bund der Ehe eingehen? Dann führt der erste Weg zum Standesamt. Informieren Sie sich hier, an was Sie unbedingt denken müssen.

Eheschließung anmelden (Aufgebot)

Ihr Entschluss steht fest: „Wir wollen heiraten!“ Dann melden Sie die Eheschließung persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an, und zwar frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin. Sie benötigen für den Vor-Ort-Termin einige Unterlagen (siehe Punkt 2).

Bitte beachten Sie: Ihren Trauungstermin können Sie bei uns erst nach der Anmeldung vereinbaren, eine Reservierung im Voraus ist leider nicht möglich.

Wichtig: Sie können sich im Standesamt des Ortes anmelden, in dem einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz behördlich gemeldet ist. Möchten Sie dann woanders heiraten, schickt das Standesamt, in dem Sie die Anmeldung vornehmen, alle Unterlagen dorthin.

Unterlagen für den Anmeldetermin zusammenstellen

Sind wir Ihre Wohnsitzgemeinde? Dann teilen wir Ihnen gerne die benötigten Unterlagen mit.

Hierfür dürfen Sie uns gerne Ihre persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Adresse) per E-Mail (standesamt@herzogenaurach.de) mitteilen. Ein Mitarbeiter des Standesamtes wird Ihnen zeitnah gerne Auskunft geben.

Eine pauschale Auskunft kann leider nicht erteilt werden.

Sobald Ihnen bzw. dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, kann ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbart werden.

 

Terminangebote in Herzogenaurach

Eheschließungen können von Montag bis Donnerstag vor- und nachmittags stattfinden.

Am Freitag findet die letzte Trauung um 12.00 Uhr statt.

Trauungstermine am Samstag

In den Sommermonaten bietet das Standesamt in Herzogenaurach an sechs Samstagen zu festgelegten Uhrzeiten Trauungen an. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Trauung erfolgen. Reservierungen sind jedoch nicht möglich.

Folgende Termine stehen 2024 zur Verfügung:

  • 11. Mai 2024
  • 08. Juni 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024 (ausgebucht)
  • 14. September 2024 (ausgebucht)
  • 12. Oktober 2024

Der Tag der Eheschließung

Nach Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt muss die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Sie können maximal 2 Trauzeugen zur Eheschließung hinzuziehen. Am Tag der Trauung benötigen die Eheschließenden, ggf. Dolmetscher sowie die Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte finden Sie sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der Eheschließung vor der Türe des Trauzimmers ein.

Muss eine Eheschließung abgesagt werden, so melden Sie sich hierzu bitte frühzeitig telefonisch bei den Mitarbeitern des Standesamtes. Das weitere Vorgehen wird sodann telefonisch besprochen.

Das Trauzimmer im Schloss

Das Trauzimmer befindet sich im sanierten Schlossgebäude, Marktplatz 11, 1. Stock. Im Trauzimmer stehen momentan 19 Stühle für Sie, Ihre Trauzeugen und Ihre Gäste bereit. Im Trauzimmer selbst befindet sich keine Musikanlage. Selbstverständlich können Sie nach Absprache mit dem Standesamt über eine selbst mitgebrachte Musik-Box Ihre Trauung musikalisch untermalen.

Wir bitten freundlich um Beachtung, dass das Werfen von Reis, Konfetti oder Ähnlichem weder im Schlossgebäude noch im Schlosshof erlaubt ist.

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten

Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt und registriert worden ist.

Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind. Auskünfte kann die deutsche Auslandsvertretung des jeweiligen Landes, aber auch die Konsulate (oder Botschaft) des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine mehrsprachige Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Eheschließenden genannt sind.
Es bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Daher sind zur Ausstellung stets Dokumente von beiden Verlobten vorzulegen.

Wird ein Ehefähigkeitszeugnis immer benötigt?

Wenn eine Deutsche oder ein Deutscher, oder eine Person, die dem deutschen Recht unterliegt, im Ausland eine Ehe eingehen will, wird oftmals die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die dortige Eheschließungsbehörde (meist Standesamt) verlangt.

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird auch benötigt, wenn der Staat, in dem die Eheschließung stattfinden soll, eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen vom deutschen Verlobten verlangt. In diesem Fall ermöglicht das Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Auslandsvertretung die Ausstellung der Bescheinigung.

Wer ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständig?

  • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das deutsche Standesamt des Ortes zuständig, in dem der deutsche Verlobte seinen Wohnsitz hat.
  • Besteht kein Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.
  • Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses an den Standesbeamten des Standesamtes I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, zu richten.
  • Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, so kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dort zuständige Standesamt beziehungsweise Zivilstandsamt im Rahmen des Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.

Welche Unterlagen sind für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich?

Da im Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobte namentlich aufgeführt sind, werden auch für beide Verlobte entsprechende Urkunden und Dokumente benötig. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige und ledig, sind die vorzulegenden Unterlagen die gleichen wie bei einer Eheschließung in Deutschland.

War einer der Verlobten bereits verheiratet, ist er im Ausland geboren oder besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, werden die benötigten Unterlagen bei einem persönlichen Beratungsgespräch im Standesamt mitgeteilt.

Nach der Eheschließung im Ausland

Zu beachten ist, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung ("Apostille" z.B. USA) durch die ausländischen Behörden oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt werden.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollte nach Rückkehr in die Bundesrepublik das Standesamt aufgesucht und gemeinsam mit dem Ehepartner eine Namenserklärung abgegeben werden.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurkundung in einem deutschen Eheregister (gebührenpflichtig) zu stellen.

Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen. Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern stellt das Standesamt zur Verfügung.

Das Trauzimmer im Schlossgebäude

Kontakt

Stadt Herzogenaurach
Standesamt und Friedhofsverwaltung

Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Telefon +49 (0) 9132 / 901-173
E-Mail standesamt@herzogenaurach.de