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Förderprogramm zur CO2-Minderung

Aufgrund der Haushaltssituation wurde der Antragsstopp auf unbestimmte Zeit verlängert (Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 13. März 2024).

Verwendungsnachweise für laufende Anträge können weiterhin eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in den folgenden Jahren.